Häufige Fragen

Hier haben wir häufig gestellte Fragen – und die Antworten darauf – zusammengestellt („FAQ“). Klicken Sie auf die Frage, dann gelangen Sie direkt zur Antwort.

Ab 07:45 Uhr ist eine Lehrperson auf dem Schulhof und beaufsichtigt die Schülerinnen und Schüler. Die Kinder müssen sich spätestens fünf Minuten vor dem Unterricht auf dem Schulgelände einfinden.

Aus hygienischen Gründen dürfen Kinder ihre Badebekleidung nicht bereits unter der Straßenkleidung tragen. Denn bis zum Schwimmunterricht schwitzen die Kinder zum Beispiel oder machen Toilettengänge – das fördert die Keimbildung und sorgt am Ende für eine Verschmutzung des Schwimmbad-Wassers. Sie möchten doch auch, dass Ihr Kind in sauberem Wasser schwimmen kann. Daher: Badesachen erst im Schwimmbad anziehen!

Selbstverständlich! Kinder des Offenen Ganztags können immer ab 08:00 Uhr betreut werden. Die Betreuung findet während der Kernunterrichtszeit in einem Klassenraum statt.

Grundsätzlich sind Kinder ab sechs Jahren schulpflichtig, und versäumter Unterricht kann einem Kind nicht förderlich sein. In dringenden Ausnahmefällen entscheiden – abhängig vom konkreten Antrag – die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer, die Schulleitung oder das Schulamt über eine Beurlaubung.

Bitte bedenken Sie: Den versäumten Unterricht muss das Kind außerhalb der Schulzeit nachholen. Eine vergünstigte Reise, da sie vor dem Ferienbeginn angetreten wird, gilt nicht als dringender Grund für eine Beurlaubung.

Das Team der Ohmgrundschule Herne hat immer ein offenes Ohr für Ihre Fragen, Anregungen, Beratungswünsche und konstruktive Kritik. Unsere Lehrerinnen und Lehrer haben feste Sprechstundenzeiten, die Sie dem Informationskasten im Haupteingang entnehmen können. Für die Sprechstunden müssen Sie sich bitte vorher anmelden. Natürlich können Sie auch individuelle Termine mit den Lehrerinnen und Lehrern vereinbaren. Das können Sie telefonisch oder mit einer schriftlichen Notiz tun. Bitte geben Sie dabei auch den Gesprächsgrund an, damit wir uns vorbereiten können.

Wir bitten Sie respektvoll darum, dass Sie uns nicht direkt vor oder während des Unterrichts um ein Gespräch bitten. Dies würde wertvolle Unterrichtszeit in Anspruch nehmen, auf die die Schülerinnen und Schüler ein Anrecht haben. Außerdem möchten wir Ihnen eine entspannte Gesprächsatmosphäre ohne Zeitdruck bieten, damit wir uns mit Ihrem Gesprächsanliegen intensiv auseinandersetzen können.

Wenn Sie es für dringend nötig halten, dann kann Ihr Kind ein Handy mit in die Schule bringen. Das Handy muss jedoch den gesamten Schultag über ausgeschaltet sein und darf nicht aus dem Tornister genommen werden. Das Benutzen des Handys während der Schulzeit (dazu zählen auch Hofpausen und der Offene Ganztag) ist untersagt. Die gleichen Regeln gelten für Smartwatches.

Falls Ihr Kind einen dringenden Grund hat, warum es mit Ihnen telefonieren muss, dann darf es unser Telefon im Sekretariat benutzen. Wie bei allen anderen Wertgegenständen auch, ist es besser, das Handy nicht mit in die Schule zu bringen. Unsere Lehrerinnen und Lehrer können keine Verantwortung für gestohlene oder beschädigte Wertgegenstände (Handy, MP3-Player, Schmuck …) übernehmen.

Nein! In der ersten Klasse findet der JEKI-Unterricht im Klassenverband im Rahmen des Musikunterrichts statt. Ab der zweiten Klasse können Sie gemeinsam mit Ihrem Kind entscheiden, ob es ein Instrument erlernen soll. Dieser Unterricht ist dann jedoch mit Kosten verbunden, die Sie privat tragen müssen. Das Geld geht nicht an die Grundschule Ohmstraße, sondern an die Städtische Musikschule Herne. Wir stellen nur unsere Räumlichkeiten zur Verfügung, damit die Musiklehrerinnen und -lehrer einen Platz haben, um mit den Kindern zu üben.

Die mehrtägige Klassenfahrt inklusive Übernachtungen findet in der Regel gegen Ende der dritten Klasse statt. Absichtlich planen wir die Klassenfahrt nicht als Abschlussfahrt der vierten Klassen. Durch die Klassenfahrt soll unter anderem auch die Klassengemeinschaft gestärkt werden, wovon die Schülerinnen und Schüler im vierten Schuljahr profitieren.

Ja! Gemäß § 43 Abs. 1 SchulG sind alle Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme an der mehrtägigen Klassenfahrt grundsätzlich verpflichtet. Nur in besonderen Ausnahmefällen ist eine Befreiung von der Pflicht zur Teilnahme möglich. Ein entsprechender Antrag ist von den Eltern schriftlich zu begründen. Schülerinnen und Schüler, die von der Teilnahme befreit sind, müssen den Unterricht einer anderen Klasse besuchen.

An der Ohmgrundschule arbeiten SchülerInnen, LehrerInnen und Erziehungsberechtigte zusammen, um die Lern- und Lebensqualität aller Beteiligten zu fördern. Als Erziehungsberechtige haben Sie eine Stimme, die gehört werden möchte. Deshalb kommen Sie bitte auch zu den Sitzungen der Klassenpflegschaften – falls es Ihre Arbeitszeit oder Ihr gesundheitlicher Zustand irgendwie zulassen. Bei den Sitzungen der Klassenpflegschaften („Elternabenden“) werden von der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer wichtige Informationen gegeben, die das aktuelle Schuljahr betreffen. Falls Sie an einer Sitzung der Klassenpflegschaft nicht teilnehmen können, ist es Ihre Aufgabe, sich bei anderen Eltern zu informieren, was besprochen wurde.

Bitte informieren Sie die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer über die Erkrankung oder Allergie. Bei Kindern, die den Offenen Ganztag besuchen, auch die Erzieherinnen der OGS. In einem persönlichen Gespräch schildern Sie uns bitte, wie wir mit der Krankheit/Allergie umgehen und in einem Notfall reagieren müssen. Falls ein Notfall-Medikament benötigt wird, stellen Sie uns dieses bitte dauerhauft zur Verfügung und erklären uns die korrekte Verabreichung.

Bitte benachrichtigen Sie uns bereits am ersten Krankheitstag darüber, dass Ihr Kind die Schule nicht besuchen kann. Dies kann telefonisch oder schriftlich erfolgen und sollte vor dem Unterrichtsbeginn geschehen. So können wir sicher sein, dass Ihrem Kind nichts auf dem Schulweg passiert ist, und wir müssen uns keine Sorgen machen. Um die Fehlzeiten zu entschuldigen, reicht eine schriftliche Entschuldigung der Eltern aus. Aus triftigen Gründen (nach §43, 3 SchulG NRW) kann die Schulleitung bzw. die Klassenlehrerin (in Absprache mit der Schulleitung) die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bzw. einem ärztlichen Attest für die Krankheitsdauer des Kindes verlangen. Nur, wenn Sie von uns dazu aufgefordert werden, müssen Sie also der Schule eine ärztliche Bescheinigung bzw. ein ärztliches Attest vorlegen. Bei einem Fehlen direkt vor oder nach den Schulferien erwarten wir die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bzw. eines ärztlichen Attests.

Die Krankheit, die zum Fehlen Ihres Kindes geführt hat, müssen Sie uns nicht nennen. Ausnahmen sind meldungspflichtige Krankheiten, da diese hochgradig ansteckend sind. Falls Ihr Kind von einer der unten aufgelisteten Krankheiten betroffen ist, dann teilen Sie uns dies bitte unverzüglich mit:

  • Hepatitis
  • Keuchhusten
  • Kopfläuse
  • Krätze
  • Masern
  • Mumps
  • Röteln
  • Scharlach
  • Tuberkolose
  • Windpocken

Wir bemühen uns so gut wie möglich, keinen Unterrichtsausfall oder Klassenaufteilungen entstehen zu lassen. Falls keine Lehrpersonen für den Vertretungsunterricht zur Verfügung stehen oder eine Klassenaufteilung nicht möglich ist, informieren wir Sie rechtzeitig über Stundenplanänderungen. Schülerinnen und Schüler der Offenen Ganztagsschule werden selbstverständlich bei einem Unterrichtsausfall betreut.

An unserer Grundschule werden die Kinder ab der dritten Klasse behutsam an Ziffernnoten herangeführt. Dann erhalten die Schülerinnen und Schüler auch für Tests und Lernzielkontrollen („Klassenarbeiten“) in den Fächern Deutsch und Mathematik Noten. Kinder in den ersten beiden Schuljahren und Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf mit den Schwerpunkten „Geistige Entwicklung“ sowie „Lernen“ werden nicht benotet.

Bei kleineren Verletzungen leisten wir Erste Hilfe. Falls eine Verletzung schwerwiegender ist, rufen wir einen Krankenwagen und benachrichtigen die Erziehungsberechtigten. Eine Lehrkraft begleitet das Kind, bis die Erziehungsberechtigten eintreffen. Falls ein Kind sich sehr krank fühlt, benachrichtigen wir ebenfalls die Erziehungsberechtigten, damit das Kind abgeholt und versorgt werden kann.

Damit wir Sie im Notfall erreichen können, geben Sie uns bitte immer mehrere, aktuelle Kontakt-Telefonnummern (Erziehungsberechtigte, Großeltern, Onkel / Tanten usw.). Ändern sich diese Nummern, dann teilen Sie uns bitte diese Änderungen mit.

Die Radfahrprüfung findet in der vierten Klasse statt.

Weil die Lehrerinnen und Lehrer nicht alle Erziehungsberechtigten persönlich kennen können. Und sie daher auch nicht auf den ersten Blick zwischen Erziehungsberechtigten und fremden Erwachsenen unterscheiden können, die möglicherweise kindesgefährdende Absichten haben. Daher haben wir die Grundregel eingeführt, dass der Schulweg für die Eltern am Haupteingang endet.

Natürlich ist es unser Anliegen, dass Ihre Kinder selbstständig werden, was auch den Schulweg beinhaltet, der ohne Hilfe gemeistert werden soll. Selbstverständlich müssen Erziehungsberechtigte mit Schulanfängerinnen und Schulanfängern den Schulweg intensiv trainieren und Gefahrenstellen deutlich machen. Ob Sie später dann Ihr Kind den Schulweg alleine bewältigen lassen, ist Ihre private Entscheidung.

Für den sicheren Schulweg ist es aber nicht notwendig, dass Sie Ihr Kind bis auf den Schulhof begleiten. Denn ab 07:45 Uhr passt eine Lehrperson als Aufsicht auf.

An der Ohmschule gibt es keine Getränkebestellung. Wir verzichten darauf Kakao anzubieten, da dieser viel Zucker enthält. Bitte geben Sie Ihrem Kind gesunde Getränke (Wasser, ungesüßten Tee) mit in die Schule.

Für den Sportunterricht benötigen Schülerinnen und Schüler folgendes: eine Turnhose, ein T-Shirt und Turnschuhe mit weißer Sohle.

Die Kinder dürfen aus Sicherheitsgründen keinen Schmuck (Ohrringe, Ringe, Ketten) tragen. Unsere Lehrerinnen und Lehrer nehmen keine Ohrringe aus den Ohren heraus. Am besten ist es, wenn die Kinder an Tagen mit Sportunterricht ohne Ohrringe in die Schule kommen. Als Alternative können Sie Ihrem Kind Pflaster mitgeben, die das Kind selbstständig über die Ohrringe kleben kann.

Kinder mit längeren Haaren brauchen außerdem ein Haargummi, damit die Haare zu einem Zopf gebunden werden können. Falls ein Kind nicht das vollständige Sportzeug zum Sportunterricht mitbringt, dann kann es leider nicht teilnehmen, da sonst die Gefahr der Fremd- oder Eigenverletzung besteht.

Die Unterrichtszeiten entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle.

07:45 Uhr – 08:00 Uhr Betreuung auf dem Schulhof
08:00 Uhr – 08:45 Uhr 1. Unterrichtsstunde
08:45 Uhr – 09:30 Uhr 2. Unterrichtsstunde
09:30 Uhr – 09:50 Uhr Hofpause
09:50 Uhr – 10:00 Uhr Frühstückspause
10:00 Uhr – 10:45 Uhr 3. Unterrichtsstunde
10:45 Uhr – 11:30 Uhr 4. Unterrichtsstunde
11:30 Uhr – 11:50 Uhr Hofpause
11:50 Uhr – 12:35 Uhr 5. Unterrichtsstunde
12:35 Uhr – 13:20 Uhr 6. Unterrichtsstunde

Ja! Auf dem Schulweg und während der Schulzeit sind die Kinder durch den Schulträger beim Gemeindeunfallverband versichert. Das gilt auch für Schulveranstaltungen. Falls ein Schaden oder Unfall passiert ist, melden Sie diesen bitte im Schulsekretariat. Dort erhalten Sie eine Schadensmeldung, die Sie ausfüllen können.

Im ersten Schulhalbjahr der vierten Klasse werden Sie im November/Dezember zu einem persönlichen Beratungsgespräch eingeladen. In diesem Gespräch überlegen Sie gemeinsam mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer, welche Stärken und Schwächen Ihr Kind hat und welche weiterführende Schulform Ihr Kind am besten fördern kann.

Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer empfiehlt am Ende des Gespräches eine Schulform, und Sie unterschreiben ein Formular, welches bestätigt, dass Sie beraten wurden. Als weiterführende Schule wird grundsätzlich die Gesamtschule empfohlen und zusätzlich eine weitere Schulform (Hauptschule, Realschule oder Gymnasium). Es kann auch eine weitere Schulform „eingeschränkt“ empfohlen werden.

Mit dem Halbjahreszeugnis der vierten Klasse erhalten Sie eine „Begründete Empfehlung für die weiterführenden Schulen“ und einen Schulanmeldeschein. Die Empfehlung der Klassenlehrerin oder des Klassenlehrers ist für Sie nicht bindend. Sie können Ihr Kind an der weiterführenden Schule Ihrer Wahl mit dem Anmeldeschein anmelden. Bitte beachten Sie: Sie dürfen Ihr Kind nur an einer einzigen Schule anmelden.

Die Kinder der ersten und zweiten Klassen erhalten jeweils zum Schuljahresende Rasterzeugnisse. Diese enthalten Aussagen über das Arbeits- und Sozialverhalten sowie Aussagen über die Lernentwicklung in den einzelnen Fächern.

Die Kinder der dritten Klassen erhalten zum Schulhalbjahr und am Ende des Schuljahres Rasterzeugnisse. Die Zeugnisse beinhalten Noten für die Fächer sowie Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten und Aussagen über die Lernentwicklung in den einzelnen Fächern.

Die Kinder der vierten Klassen bekommen ebenfalls zum Schulhalbjahr und am Ende des Schuljahres Zeugnisse. Das Zeugnis beinhaltet Noten für einzelnen Fächer. Zusätzlich zum Halbjahreszeugnis erhalten die Kinder noch eine „Begründete Empfehlung für die weiterführenden Schulen“.

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf erhalten jeweils zu den gleichen Zeitpunkten Zeugnisse. Kinder mit den Förderbedarfschwerpunkten „Lernen“ und „Geistige Entwicklung“ erhalten keine Noten und bekommen daher ausschließlich Berichtszeugnisse.