Wir haben alle das gleiche Ziel: Wir wollen, dass Ihr Kind sich seinen Möglichkeiten entsprechend bestmöglich entwickelt und eine erfolgreiche sowie schöne Grundschulzeit erlebt.
Der Erfolg in der Grundschule beeinflusst die Haltung des Kindes zum Lernen und zum Unterricht nachhaltig – das hat auch Auswirkungen auf ein erfolgreiches Abschneiden in der weiterführenden Schule. Nur, wenn SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern zusammenarbeiten, können wir unser gemeinsames Ziel erreichen.
Eltern haben Pflichten
Laut Schulgesetz NRW sollen Schule und Eltern bei der Verwirklichung der Bildungs- und Erziehungsziele partnerschaftlich zusammenwirken (§2 Abs. 3 Satz 2 SchulG NRW). Welche Beiträge wir als Schulteam dazu leisten, können Sie hier und hier nachlesen.
Wobei Sie uns als Erziehungsberechtigte unterstützen sollen, erfahren Sie in der nachfolgenden Auflistung :
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Eltern haben Rechte
Als Eltern haben Sie das Recht und die Möglichkeit, durch die Klassenpflegschaft, Schulpflegschaft und Schulkonferenz aktiv das Schulleben an der Ohmgrundschule mitzugestalten. Ihr Engagement und Ihre Beteiligung sind gefragt und mehr als erwünscht. Sie haben eine Stimme – und diese möchte gehört werden. Deshalb nehmen Sie bitte Ihr Recht auf Mitwirkung und Mitbestimmung wahr. Außerdem kann es auch Spaß machen, den Ort kennenzulernen, an dem ihr Kind lernt und viel Zeit mit anderen verbringt. Wer sich engagiert, bekommt wichtige Informationen, bringt eigene Ideen und wenn nötig auch Kritik ein. Im Folgenden informieren wir Sie über die Aufgaben der Schulgremien, in denen Eltern mitarbeiten.
Die Klassenpflegschaft („Elternabend“)
Mindestens einmal im Schulhalbjahr werden die Eltern zur Sitzung der Klassenpflegschaft eingeladen. Hier bekommen sie wichtige Informationen über Unterrichtsinhalte und Lernmittel sowie über alles, was die Klasse betrifft. Für Eltern ist die Klassenpflegschaftssitzung eine gute Möglichkeit, abzusprechen, in welchen Bereichen in der Schule sie sich engagieren können, zum Beispiel bei der Planung und Organisation von Klassenfahrten oder bei Klassen- und Schulfesten. Bei der ersten Sitzung der Klassenpflegschaft wählen die Eltern eine Vorsitzende / einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin / einen Stellvertreter. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende vertritt die Interessen der Eltern in der Schulpflegschaft.
(Quelle: Das ABC der Elternmitwirkung, MSW NRW)
Die Schulpflegschaft
Alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden nehmen an der Sitzung der Schulpflegschaft teil. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Sie ist deshalb ein gutes Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen. Informationen der Schulleitung können von hier über die Klassenpflegschaftsvorsitzenden an alle Eltern weitergegeben werden.
Entscheidungen, die in der Schulkonferenz – dem obersten Mitwirkungsgremium der Schule – zu treffen sind, werden hier zuvor besprochen und beraten. Die Schulpflegschaft kann auch eigene Anträge an die Schulkonferenz richten, die dann dort abgestimmt werden.
Eine wichtige Aufgabe der Schulpflegschaft ist die Wahl der Elternvertretung für die Schulkonferenz und für die Fachkonferenzen. Neben dem Vorstand können bis zu drei Vertreterinnen und Vertreter in die Schulkonferenz gewählt werden.
(Quelle: Das ABC der Elternmitwirkung, MSW NRW)
Die Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. Ihr gehören Elternvertreterinnen und -vertreter sowie Lehrkräfte an. In der Grundschule nehmen Schülerinnen und Schüler nicht an der Schulkonferenz teil.
Die Schulkonferenz befasst sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Vorschlägen der Schulleitung, der Lehrerkonferenz und des Schulträgers stimmt sie zu oder sie lehnt sie ab. Sie verabschiedet Grundsätze und Stellungnahmen.
(Quelle: Das ABC der Elternmitwirkung, MSW NRW)
Falls Sie mehr wissen wollen…
Eltern finden Gesetze, Erlasse und die Vorgaben für den Unterricht (Richtlinien, Rahmenvorgaben, Lehrpläne) im Amtsblatt, in anderen Publikationen und auf den Internetseiten des Ministeriums für Schule und Weiterbildung. Sie haben die Möglichkeit, sich bei der Schule, der Schulaufsicht und bei anderen Institutionen, wie zum Beispiel bei den Elternverbänden, zu informieren. Wer sich eingehend mit den Gesetzen und Verwaltungsvorschriften befassen möchte, kann die juristischen Kommentare zum Schulrecht nutzen. Sie können diese über den Buchhandel käuflich erwerben oder in einigen Bibliotheken ausleihen.
(Quelle: Das ABC der Elternmitwirkung, MSW NRW)